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Verantwortung am Steuer übernehmen.

Ein Rettungsboot bringt Einsatzkräfte dorthin, wo sie gebraucht werden. Am Steuer braucht es jemanden, der Strömungen einschätzen, sicher manövrieren und auch unter Zeitdruck den Überblick behalten kann. Die Ausbildung zum Bootsführer bereitet dich darauf vor, ein Motorrettungsboot der Wasserwacht sicher zu führen.

Voraussetzungen

  • ✅ Aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht

  • ✅ Mindestalter: 18 Jahre zum Erwerb der Berechtigung

  • ✅ Abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter

  • ✅ Gültige sanitätsdienstliche Qualifikation

  • ✅ Gesundheitliche Eignung zum Führen eines Motorrettungsbootes

  • ✅ Erforderliche Nachweise und Ausbildungsfahrten gemäß geltender Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift

Deine Inhalte

  • Theorie

  • 📘 Dienstvorschriften und rechtliche Grundlagen des Bootsdienstes

  • ⚓ Schifffahrtsregeln, Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln

  • 🧭 Navigation, Gewässerkunde und Wetterkunde

  • 🔧 Bootstechnik, Motorenkunde und Sicherheitsausrüstung

  • 🚨 Einsatzplanung, Gefahrenbeurteilung und Verhalten bei Notfällen

  • Praxis

  • 🚤 Steuern und Manövrieren von Motorrettungsbooten

  • ⚓ Anlegen, Ablegen, Wenden und Ankern

  • 🌊 Fahren bei Strömung, Wind und unterschiedlichen Gewässerbedingungen

  • 🛟 Personenrettung und Aufnahme von Personen aus dem Wasser

  • 🪢 Knotenkunde, Leinenarbeit und sichere Bootsführung im Einsatz

Lehrgangsabschluss

Theoretische und praktische Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) der Wasserwacht

Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Im theoretischen Teil werden Kenntnisse im Schifffahrtsrecht, in der Boots- und Motorenkunde sowie in den Sicherheits- und Dienstvorschriften überprüft. Die praktische Prüfung umfasst unter anderem Fahrmanöver, das An- und Ablegen, die Personenrettung aus dem Wasser sowie seemännische Arbeiten und Knotenkunde.

Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du den Dienstführerschein Bootsführer Binnen. Damit bist du berechtigt, Motorrettungsboote der Wasserwacht im Rahmen der geltenden Vorschriften zu führen und bei Rettungs- und Hilfeleistungseinsätzen einzusetzen.